Antwort
Unser „ERP-Gründerkredit - Universell" (073/ 074) bietet eine gute Möglichkeit, den Finanzbedarf zu decken. Mit dem „ERP-Gründerkredit - Universell" (073/ 074) können gewerbliche Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ihre Investitionen in voller Höhe finanzieren.
Der Gründer hat außerdem die Möglichkeit, seinen Bedarf im Bereich der Betriebsmittel (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) in voller Höhe mit einer Laufzeit bis zu fünf Jahren zu finanzieren.
Für die Gründung eines Unternehmens, das als Bauträger am Markt aktiv ist, gilt folgendes:
Objektfinanzierungen von Bauträgern, als Unternehmen, die Räume errichten und anschließend veräußern, können im investiven Bereich nicht mitfinanziert werden. Eigene Investitionen (z. B. eigengewerblich genutzte Immobilie, Büroausstattung) und der Betriebsmittelbedarf von Bauträgern sind förderfähig. Auftragsvorfinanzierungen können als Liquiditätsbedarf im Rahmen der Betriebsmittel finanziert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
ERP-Gründerkredit - Universell (073)
ERP-Gründerkredit - Universell (074)
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir eine abschließende Beurteilung Ihres Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen vornehmen können.
Sollten für Sie Fragen offengeblieben sein, beantwortet Ihnen diese gerne das Beraterteam unseres Infocenters unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 539 9001.
Quelle:
KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
infocenter@kfw.de
Stand:
August 2020
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