Antwort
Wir verstehen Ihre Anfrage dahingehend, dass Sie selbst zusammen mit Ihrer Schwester die Betreiberin der Tagespflegeeinrichtung sind. Vor diesem Hintergrund zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten sowohl zur Finanzierung der Immobilie als auch zur Finanzierung Ihrer sonstigen betrieblichen Investitionen und Ihres Betriebsmittelbedarfs.
Mit dem „ERP-Gründerkredit - Universell“ können Sie innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit Ihre Investitionen in voller Höhe finanzieren. Dieses Produkt nutzen Sie beispielsweise zur Finanzierung von Pflegebedarf, Raumausstattung etc.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihren Bedarf im Bereich der Betriebsmittel (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) in voller Höhe mit einer Laufzeit bis zu fünf Jahren zu finanzieren.
Immobilieninvestitionen für Alten-Wohn und Pflegeheime können ebenfalls über dieses Förderdarlehen finanziert werden.
Sind sie mit Ihrem Pflegebetrieb bereits länger als fünf Jahre am Markt tätig, bieten wir Ihnen stattdessen für die zuvor genannten Punkte den KfW-Unternehmerkredit an.
Weiterführende Informationen sowie das Merkblatt und die aktuellen Konditionen finden Sie auf www.kfw.de/074 bzw. www.kfw.de/047.
Wird die Immobilie im Rahmen von „Betreutem Wohnen“ genutzt, können wir hierfür keine gewerbliche Förderung anbieten.
Eine Finanzierung über das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Nichtwohngebäude“ können wir Ihnen weder für Objekte für Betreutes Wohnen“ noch für „Alten-, Wohn- und Pflegeheime“ anbieten. Hintergrund dafür ist, dass unser Produkt KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Nichtwohngebäude“ auf die Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV), welche diese Objekte als Wohngebäude definiert.
Im Umkehrschluss greifen Sie bei der Finanzierung von Objekten für „Betreutes Wohnen“ bzw. für „Alten-, Wohn- und Pflegeheime“ auf unsere Wohngebäudeförderung zurück.
Unser Produkt „Energieeffizient Bauen“ (153) können Sie nutzen, wenn Sie ein Wohngebäude nach KfW-Effizienzhausstandard 55, 40 oder 40 Plus errichten.
Wir finanzieren maximal 100.000 Euro je Wohneinheit. Der Kreditbetrag kann für alle notwendigen Baumaßnahmen verwendet werden und beschränkt sich nicht auf Mehrkosten für energetische Maßnahmen.
Die Höhe des Tilgungszuschusses für das geförderte energetische Niveau finden Sie auf www.kfw.de/153 unter dem Stichpunkt „Konditionen“. Der Tilgungszuschuss wird immer auf die zuletzt fälligen Tilgungsraten angerechnet und führt damit zur Verkürzung der Gesamtlaufzeit des Darlehens.
Sie benötigen für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses einen Energieeffizienzexperten aus der Expertenliste www.energie-effizienz-experten.de, der uns bestätigt, dass alle technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Weiterführende Informationen sowie das Merkblatt und die aktuellen Konditionen finden Sie auf unserer Produktseite www.kfw.de/153.
Wir bieten zusätzlich einen Baubegleitungszuschuss im Produkt „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Baubegleitung“ an. Der Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung beträgt 50 % der förderfähigen Baubegleitungskosten, maximal 4.000 Euro pro Vorhaben. Weiterführende Informationen sowie das Merkblatt finden Sie auf unserer Produktseite www.kfw.de/431.
KfW-Kredite beantragen Sie vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, der bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Finanzierungspartner sind Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Eine direkte Antragstellung in unserem Hause ist nicht möglich.
Zuschüsse beantragen Sie direkt bei uns über unser KfW-Zuschussportal. Ihr Energieeffizienzexperte erstellt dazu für Sie jeweils online eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Diese BzA übergibt Ihnen Ihr Energieeffizienzexperte in Papierform oder als PDF per E-Mail.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Anträge auf KfW-Förderung stellen, bevor Sie mit der Investitionsmaßnahme beginnen.
Zur Finanzierung des von Ihnen geschilderten Vorhabens kommen eventuell weitere KfW-Förderprodukte in Frage. Ein persönliches Gespräch halten wir für sinnvoll, um die für Sie optimale Förderungsvariante zusammenzustellen.
Rufen Sie uns bitte unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002 an oder teilen Sie uns eine Telefonnummer mit, unter der wir Sie von montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr erreichen können.
Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Januar 2018
Tipps der Redaktion: