KfW-StartGeld: einmalige Gründungskosten gleich Investitionen?
Frage
Ich habe eine Frage zum KfW-StartGeld. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel (bis 30.000 Euro). Werden einmalige Gründungskosten (z.B. GmbH-Gründung, Eintragung Marke, Rechts-/Steuerberatung, Markterschließungskosten) im Rahmen der Förderung als "Investitionen" gewertet?
Antwort
Gründungskosten zählen zu den Betriebsmitteln. Diese können über den gewünschten "ERP-Gründerkredit StartGeld" bis maximal 30.000 Euro mitfinanziert werden.
Eine GmbH-Einlage als reine "a-conto"-Zahlung kann hiermit nicht finanziert werden.
Quelle:
KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
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www.kfw.de (www)
Juli 2013
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