Frage
Nach bestandener Prüfung (Heilpraktikerin für Psychotherapie) beabsichtige ich in den nächsten Monaten eine Praxis für Psychotherapie zu eröffnen und möchte wissen, welche Fördermöglichkeiten bzw. Existenzgründungszuschüsse möglich sind.
Nach bestandener Prüfung (Heilpraktikerin für Psychotherapie) beabsichtige ich in den nächsten Monaten eine Praxis für Psychotherapie zu eröffnen und möchte wissen, welche Fördermöglichkeiten bzw. Existenzgründungszuschüsse möglich sind.
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist.
Als Existenzgründer besteht für Sie die Möglichkeit den ERP-Gründerkredit - StartGeld als Darlehen der KfW zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.foerderdatenbank.de oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.
Bei geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den Mikrokreditfonds möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite www.mein-mikrokredit.de
Eine weitere Möglichkeit für Gründer in Bayern ist der Startkredit der LfA Förderbank Bayern. Der Finanzierungsanteil des Startkredits beträgt 40% des förderfähigen Vorhabens. Die Höhe des Darlehens liegt zwischen 10.000 EUR und 310.000 EUR. Durch den Startkredit 100 lässt sich der Finanzierungsanteil auf bis zu 100% aufstocken. Die Höhe des Darlehens liegt zwischen 2.500 EUR und 10 Mio. EUR. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage lfa.de.
Sie können sich aber über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit eine selbständige Tätigkeit aufnehmen sollten, können Sie mit dem Gründungszuschuss gefördert werden. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit soll zu einer möglichst nachhaltigen beruflichen Integration führen. Dabei ist auch die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen und die Frage, ob Stellenangebote vorhanden sind.
Das Arbeitslosengeld muss vor dem Gründungszuschuss beantragt werden. Der Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt. Der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen.
Außerdem müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt werden. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen.
Die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit nachzuweisen. Hierzu ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
Ergeben sich weitere Fragen zum Gründungszuschuss, können Sie gern das Infotelefon zur Arbeitsmarktpolitik unter 030-221911003 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00-20:00 Uhr kontaktieren.
Quelle: Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2016