Frage
Wir haben im August 2020 einen Übernahmevertrag zum 01.12.2020 für ein bestehendes gut laufendes Restaurant abgeschlossen. Die Übernahme der Mitarbeiter wurde beschlossen. Nun sieht es ja leider so aus, dass sich auch im Dezember die Lage durch Corona nicht verbessert und der Lockdown weitergeführt wird. Durch das „take away“-Geschäft können aber weder die laufenden Kosten noch die Löhne der Angestellten gedeckt werden. Für dieses Restaurant existiert eine BWA aus 2019 mit der der derzeitige Besitzer auch die Corona-Hilfen beantragen kann. Könnten wir ebenfalls die Zahlen aus Dezember 2019 zugrunde legen, um eine Hilfe zu beantragen? Oder gibt es andere Wege um Hilfe zu erhalten?