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Restaurant übernehmen: Liquidität durch Coronahilfen sicherstellen?

Frage

Wir haben im August 2020 einen Übernahmevertrag zum 01.12.2020 für ein bestehendes gut laufendes Restaurant abgeschlossen. Die Übernahme der Mitarbeiter wurde beschlossen. Nun sieht es ja leider so aus, dass sich auch im Dezember die Lage durch Corona nicht verbessert und der Lockdown weitergeführt wird. Durch das „take away“-Geschäft können aber weder die laufenden Kosten noch die Löhne der Angestellten gedeckt werden. Für dieses Restaurant existiert eine BWA aus 2019 mit der der derzeitige Besitzer auch die Corona-Hilfen beantragen kann. Könnten wir ebenfalls die Zahlen aus Dezember 2019 zugrunde legen, um eine Hilfe zu beantragen? Oder gibt es andere Wege um Hilfe zu erhalten?

Antwort

Zur Sicherung der Liquidität von Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung Umsatzeinbußen verzeichnen mussten, hat die Bundesregierung ein umfangreiches Paket von Hilfsmaßnahmen geschaffen.

Sie können hierbei auf ein Betriebsmitteldarlehen aus dem „ERP-Gründerkredit - Universell“ zurückgreifen, den Sie bei Ihrer Hausbank beantragen müssen.

Darüber hinaus können Sie bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen die

  • „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen - Zweite Phase (Förderzeitraum September bis Dezember 2020)“ und die
  • sog. „Novemberhilfe“ (Antragstellung voraussichtlich ab 25.11.2020)
    beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Steuerberater, der in Ihrem Auftrag die Beantragung dieser nichtrückzahlbaren Zuschüsse vornehmen muss.

Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
Internet: www.bmwi.de
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
November 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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