Antwort
Zur Finanzierung Ihrer Unternehmensgründung, der damit verbundenen Investitionen und Betriebsmittel können Sie auf das umfangreiche Instrumentarium finanzieller Hilfestellungen des Bundes und des Landes Niedersachsen zurückgreifen.
Das sind vor allem die Förderdarlehen der KfW (ERP-Gründerkredite - „StartGeld“ und - „Universell“, „ERP-Kapital für Gründung“) und der NBank („Niedersachsen-Gründerkredit“), die Sie bei einer Geschäftsbank Ihrer Wahl - vorzugsweise am Ort Ihres künftigen Geschäftssitzes - beantragen müssen. Diese Bank entscheidet als Finanzierungspartner der KfW bzw. NBank auf der Grundlage Ihres Businessplanes und ihrer banküblichen Risiko-, Bonitäts- und Soliditätsprüfung über die Bewilligung der beantragten Kreditgewährung.
Darüber hinaus können auch Aufwendungen zur Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Technologien nach Unternehmensgründung aus dem „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ gefördert werden.
Den vollständigen und aktuellen Überblick über die für Ihr Vorhaben zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten des Bundes, Ihres Bundeslandes und der Europäischen Union finden Sie in der „Förderdatenbank Bund, Länder und EU“.
Detailfragen zu den Zugangsvoraussetzungen, Förderkriterien und Antragsverfahren beantworten Ihnen auch gern die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Förderberatung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie telefonisch unter 030-18 615 8000 oder per E-Mail an foerderberatung@bmwi.bund.de.
Quelle:
Holger Richter
BMWK-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 03018 615-8000
Stand:
Juni 2020
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