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ERP-Kapital für Gründung: Personalkosten decken?

Frage

Im Zuge einer möglichen familieninternen Unternehmensnachfolge eines Einzelunternehmens (Beratungsunternehmen) möchte ich gerne nachfragen, ob mit einem ERP-Gründungsdarlehen auch anfallende Personalkosten gedeckt werden können/dürfen?

Antwort

Die KfW verfügt über drei unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer.

1. ERP-Gründerkredit Startgeld (067)

Der Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel darf maximal 125.000 Euro betragen. Betriebsmittel (z.B. Personalkosten) können bis maximal 50.000 Euro mitfinanziert werden.

2. ERP-Förderkredit KMU (365)

Im Rahmen der Betriebsmittel können die anfallenden Personalkosten in unbegrenzter Höhe mitfinanziert werden.

3. ERP-Kapital für Gründung (058)

Dieses Darlehensprogramm dient der Finanzierung aller Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen. Personalkosten können hier nicht berücksichtigt werden.

Quelle:
KfW Bankengruppe
Infocenter

Stand:
Juli 2022

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