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EXIST-Förderphase: Praktikanten einstellen, Dienstleister beauftragen?

Frage

Aktuell schreiben wir an dem Ideenpapier für die EXIST-Förderung. Ich habe noch zwei Fragen: 1. Ist es möglich, Praktikanten oder Werkstudenten einzustellen? Die würden nicht durch EXIST finanziert, sondern arbeiten unentgeltlich - respektive privat. 2. Ist es grundsätzlich möglich, Dienstleister zu beauftragen - beispielsweise um Werkzeuge für eine Serienfertigung herstellen zu lassen? Wäre dazu eine Finanzierung via Sachausgaben möglich oder müsste dies privat finanziert werden?

Antwort

Die Fragen können leider nicht allgemeingültig beantwortet werden, da wesentliche Hintergrundinformationen fehlen. Grundsätzlich gilt aber folgendes:

1.) Praktikantinnen und Praktikanten an der Hochschule (ohne Stipendium) und Werkstudentinnen und Werkstudenten (ggf. mit Werkvertrag) dürfen am Vorhaben mitwirken.
Die Unternehmensgründung und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit wäre erst nach Laufzeitbeginn zulässig - sofern dies eingehalten ist, darf das Unternehmen parallel zum Gründerstipendium auch Praktikantinnen und Praktikanten beschäftigen und/oder Dienstleistungsaufträge/Werkverträge vergeben. Hier sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn einzuhalten.

2.) Grundsätzlich können Dienstleistungsaufträge auch aus den EXIST-Sachmitteln bestritten werden. Die Aufnahme einer Serienfertigung ist aber nicht Gegenstand der EXIST-Förderung und sollte privat oder über ein sich an die Förderung anschließendes Investment getragen werden.

Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Beratung:
Infotelefon 030 20199-411
E-Mail ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de.

Quelle:
Dr. Michael Nolting
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
www.exist.de

Stand:
September 2020

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