Antwort
Die Fragen können leider nicht allgemeingültig beantwortet werden, da wesentliche Hintergrundinformationen fehlen. Grundsätzlich gilt aber folgendes:
1.) Praktikantinnen und Praktikanten an der Hochschule (ohne Stipendium) und Werkstudentinnen und Werkstudenten (ggf. mit Werkvertrag) dürfen am Vorhaben mitwirken.
Die Unternehmensgründung und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit wäre erst nach Laufzeitbeginn zulässig - sofern dies eingehalten ist, darf das Unternehmen parallel zum Gründerstipendium auch Praktikantinnen und Praktikanten beschäftigen und/oder Dienstleistungsaufträge/Werkverträge vergeben. Hier sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn einzuhalten.
2.) Grundsätzlich können Dienstleistungsaufträge auch aus den EXIST-Sachmitteln bestritten werden. Die Aufnahme einer Serienfertigung ist aber nicht Gegenstand der EXIST-Förderung und sollte privat oder über ein sich an die Förderung anschließendes Investment getragen werden.
Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Beratung:
Infotelefon 030 20199-411
E-Mail ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de.
Quelle:
Dr. Michael Nolting
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
www.exist.de
Stand:
September 2020