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EXIST-Bedingungen: Zeitpunkt der Unternehmensgründung?

Frage

Die EXIST-Anforderungen verlangen, dass einerseits das Unternehmen noch nicht gegründet sein darf, gleichzeitig aber Letter of Intent, ein Prototyp und am besten auch Patente vorliegen sollen. Wie soll das gehen, das ist doch ein Widerspruch in sich? Wäre es nicht viel sinnvoller, wie bei anderen Förderungen auch, dass Start-ups nicht älter als Jahre X sind und diese Anforderungen erfüllen? Ansonsten würden diese Regelungen das Start-up quasi dazu zwingen in einer Grauzone vor EXIST zu operieren.

Antwort

In der Förderrichtlinie für ein EXIST-Gründerstipendium wird ganz konkret die Gründung einer Kapitalgesellschaft als förderschädlich benannt. Wörtlich heißt es hier: „Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung sind zulässig, dürfen jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und sind strikt von dem geförderten Vorhaben und den geförderten Personen an der Hochschule zu trennen.“

Quelle:
EXIST-Team
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH

Stand:
März 2023

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