Liquiditätsplanung: EXIST-Gründerstipendium berücksichtigen?
Frage
Ich schreibe gerade einen Businessplan und habe einige Fragen zwecks der Verbuchung des Gründerstipendiums in der Liquiditätsplanung für den Zeitraum der Förderung. Aus dem Forum konnte ich entnehmen, dass es sich bei dem Gründerstipendium um "sonstige Einnahmen" handelt. Muss das Stipendium (3 x 2.000 Euro) unter Einnahmen (außerordentliche Erträge) eingetragen werden? Wie gestaltet es sich mit den Personalkosten? Werden dann dort die 3 x 2.000 Euro bei den Ausgaben wieder angesetzt? Wie verhält es sich mit den Sachmitteln? Die bleiben ja zunächst im Eigentum der Hochschule. Wie ist das in der Liquiditätsplanung anzusetzen? Gar nicht?!
Antwort
Da es sich beim Gründerstipendium um eine personenbezogene Förderung in der Vorgründungsphase handelt, wäre es gar nicht anzusetzen. Dafür würden Sie entsprechend in dem Zeitraum auch keine Personalkosten für die geförderten Gründer ansetzen. Die aus den Sachmitteln angeschafften Geräte könnten nach der Übergabe in das Anlagevermögen aufgenommen werden.
Quelle:
Peter Mende
Projektträger Jülich
Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)
Forschungszentrum Jülich GmbH
April 2014
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