Frage
Ist eine Antragstellung als alleiniger Gründer möglich, wenn:
Bachelorabschluss bereits vorliegt (Informatik),
Masterstudium angefangen, jedoch erst 35 Prozent absolviert ist (Informatik)?
Ich frage, da in dem Paper zu den Richtlinien steht: „Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss". Falls ja, erfolgt die Einstufung als Student oder Absolvent?