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Fachkundige Stellungnahme: wer ist zuständig?

Frage

Zum 01.01.2015 möchte ich die selbständige Tätigkeit anmelden und befinde mich momentan im Prozess der Beantragung des Gründungszuschusses. Dafür benötige ich eine fachkundige Stellungnahme. Da das BMWi diese erteilen kann, meine Fragen: Wird hierfür ein persönlicher Termin benötigt? Wie lange dauert die Bearbeitung? Wann ist der späteste Termin zu dem ich den Businessplan einreichen kann, angesichts dessen, dass der Antrag auf Gründungszuschuss bis zum 21.12. abgegeben werden muss. Ist die Stellungnahme kostenpflichtig?

Antwort

Wir gehen davon aus, dass Sie Ihre selbständige Tätigkeit zum 01.01.2016 aufnehmen möchten und zu diesem Zweck einen Gründungszuschuss bei Ihrem zuständigen Job-Center / Arbeitsamt beantragen möchten. Sie benötigen hierfür einen schlüssigen Businessplan und eine Stellungnahme von einer fachkundigen Stelle.

Fachkundige Stellen sind: Industrie- und Handelskammern, Fachverbände, Handwerkskammern, Kreditinstitute, Gründungszentren. Außerdem können auch Steuer- oder Unternehmensberater fachkundige Stellungnahmen abgeben. In der Regel werden Gebühren zwischen 50 und 100 Euro verlangt. Steuerberater sind meistens etwas teurer, es gibt allerdings auch fachkundige Stellen, die ihre Dienste kostenlos anbieten. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt keine Stellungnahmen in diesem Zusammenhang ab.

Quelle:
Klaus-Jürgen Hähn
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Dezember 2015

Tipps der Redaktion:

Übersicht: Fachkundige Stellungnahme bzw. Tragfähigkeitsprüfung (PDF, 377  KB)

GründerZeiten Nr. 16: Gründung aus der Arbeitslosigkeit (PDF, 584  KB)

GründerZeiten Nr. 07: Businessplan (PDF, 1  MB)

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