Antwort
Wir gehen davon aus, dass Sie Ihre selbständige Tätigkeit zum 01.01.2016 aufnehmen möchten und zu diesem Zweck einen Gründungszuschuss bei Ihrem zuständigen Job-Center / Arbeitsamt beantragen möchten. Sie benötigen hierfür einen schlüssigen Businessplan und eine Stellungnahme von einer fachkundigen Stelle.
Fachkundige Stellen sind: Industrie- und Handelskammern, Fachverbände, Handwerkskammern, Kreditinstitute, Gründungszentren. Außerdem können auch Steuer- oder Unternehmensberater fachkundige Stellungnahmen abgeben. In der Regel werden Gebühren zwischen 50 und 100 Euro verlangt. Steuerberater sind meistens etwas teurer, es gibt allerdings auch fachkundige Stellen, die ihre Dienste kostenlos anbieten. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt keine Stellungnahmen in diesem Zusammenhang ab.
Quelle:
Klaus-Jürgen Hähn
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Dezember 2015
Tipps der Redaktion:
Übersicht: Fachkundige Stellungnahme bzw. Tragfähigkeitsprüfung (PDF, 377 KB)
GründerZeiten Nr. 16: Gründung aus der Arbeitslosigkeit (PDF, 584 KB)
GründerZeiten Nr. 07: Businessplan (PDF, 1 MB)