Antwort
Die Förderung erstreckt sich in der ersten Phase über maximal sechs Monate, in denen Sie den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 300 Euro erhalten haben.
Bei intensiver Geschäftstätigkeit und hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten kann eine Weiterförderung in Höhe der Pauschale von 300 Euro für weitere neun Monate bewilligt werden.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, unter Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld (Restansprüche, falls vorhanden), die Selbständigkeit im Nebenerwerb fortzuführen. Bitte wenden Sie sich zur individuellen Klärung an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur, z. B. in der aktuellen Geschäftsanweisung.
Sie können sich des Weiteren über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Januar 2021
Tipps der Redaktion: