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Förderung: Auswirkungen auf Gründungszuschuss bei Aufnahme einer Teilzeitstelle?

Frage

Ich habe diese Woche den Brief erhalten, in dem ich den Existenzgründungszuschuss bewillitg bekam. Soeben hat die Gemeinde angefragt, ob ich noch die Stelle als IT-Teilzeitmitarbeiter haben möchte. Diese würde sich auf eine ca. 25-Stunden-Woche belaufen.

Nun meine Frage: Darf ich diese Teilzeitarbeitsstelle als hauptberuflicher Selbstständiger mit Existenzgründungszuschuss annehmen? Oder muss ich nun die Selbstständigkeit ummelden auf eine Nebentätigkeit und den Zuschuss wieder stoppen? Worauf muss ich achten, damit ich keine Probleme bekomme?

Antwort

Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss ist nur möglich, wenn die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Die selbständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbständige Tätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden. Bitte besprechen Sie mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, ob die Tätigkeit als Angestellter mit den 25 Stunden in der Woche förderschädlich für den Gründungszuschuss ist und bis zu welcher Stundenzahl Sie als Angestellter arbeiten dürfen, damit die selbständige Tätigkeit den hauptberuflichen Charakter behält.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Stand:
Mai 2021

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