Frage
Ich möchte einen Fußpflegeladen mit einer körperlich behinderten Angestellten eröffnen und das auf der Insel Rügen.
Welche Förderungen kann ich beantragen und wenn ja, woher bekomme ich die Antragsformulare?
Ich möchte einen Fußpflegeladen mit einer körperlich behinderten Angestellten eröffnen und das auf der Insel Rügen.
Welche Förderungen kann ich beantragen und wenn ja, woher bekomme ich die Antragsformulare?
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z. B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u. a. die Antragstellung geregelt ist.
Als Existenzgründerin haben Sie die Möglichkeit, den ERP Gründerkredit-StartGeld als Darlehen der KfW zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 125.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich.
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter: www.kfw.de oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.
Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben unterstützen die Integrationsämter Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen, sowohl um Arbeitsplätze zu sichern als auch um neue Arbeitsverhältnisse zu schaffen.
Arbeitgeber können nach § 88 ff. Sozialgesetzbuch III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn die Eingliederung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist. Der Eingliederungszuschuss bietet die Möglichkeit eines finanziellen Nachteilsausgleichs für Arbeitgeber, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer zu Beginn der Beschäftigung den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsplatzes (noch) nicht entspricht.
Die grundlegenden Fördermerkmale des Eingliederungszuschusses, „erschwerte Vermittlung“ und „Minderleistung“ sind zwingende Voraussetzungen für eine Förderung. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Der Antrag muss grundsätzlich vor der Arbeitsaufnahme gestellt werden.
Informationen hierzu finden Sie unter: Förderung von Menschen mit Behinderungen - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Für eine individuelle Beratung können Sie sich gern an unser Infotelefon zur Existenzgründung unter der Telefonnummer 030 340 60 65 60 Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr wenden.
Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Stand:
Mai 2021