Weiterförderung durch Gründungszuschuss?
Frage
Ich würde gerne die 300 Euro für die Sozialversicherung von der Arbeitsagentur für Arbeit für neun Monate erhalten. Der Gründungszuschuss wurde mir gewährt, doch wegen Corona hatte ich kaum Umsatz und kann kein positives Ergebnis ausweisen. Können Sie mir sagen, ob die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung mir dennoch gewährt wird? Oder was ich tun kann, damit er mir gewährt wird?
Antwort
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründerinnen und Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Bei intensiver Geschäftstätigkeit und hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten kann eine Weiterförderung in Höhe der Pauschale von 300 Euro für weitere neun Monate bewilligt werden. Die Entscheidung über die zweite Phase trifft Ihre zuständige Arbeitsagentur. Sie können nur mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur klären, nach welchen Kriterien und anhand welcher Unterlagen die Arbeitsagentur über die Gewährung der zweiten Phase entscheidet.
Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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