Antwort
Das Bayerische Wirtschaftsministerium und der Europäische Sozialfonds bieten Gründungsinteressierten mit dem Vorgründungscoaching-Programm einen Zuschuss für eine fachkundige Beratung an. Für weitere Fragen zum Vorgründungscoaching wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerinnen der Ihre Ansprechpartner vor Ort.
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Bei intensiver Geschäftstätigkeit und hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten kann eine Weiterförderung in Höhe der Pauschale von 300 Euro für weitere neun Monate bewilligt werden. Die Entscheidung über die zweite Phase trifft Ihre zuständige Arbeitsagentur.
Weitere Förderungen in Form eines Zuschusses können wir Ihnen nicht benennen. Als Alternative kommen Förderkredite in Frage. Eine mögliche Option der Förderung stellt der „Mikrokreditfonds Deutschland“ dar. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, sodass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Die Beantragung des Mikrokredits erfolgt über Mikrofinanzinstitute.
Ob es in Ihrem Bundesland einen Zuschuss für Existenzgründerinnen und für Existenzgründer im Bereich E-Business gibt, darüber kann Ihnen das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Auskunft geben. Sie können sich auch über die Förderdatenbank Bund, Länder EU informieren, welche Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland für Sie bestehen.
Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60
Stand:
August 2020
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