Antwort
Die mit der von Ihnen beschriebenen Rechtsformänderung verbundenen finanziellen Aufwendungen gehören nicht zu den förderfähigen Kosten der Programme der Mittelstandsförderung. Das Stammkapital müssen Sie als Gesellschafter aus eigenen Mitteln aufbringen.
Investive Maßnahmen, z.B. bauliche Erweiterungen, Neuanschaffungen im technischen Equipment usw. wie auch Betriebsmittel können hingegen aus den Förderdarlehen der KfW, z.B. dem ERP-Gründerkredit - „StartGeld“ finanziert werden (www.kfw.de/067). Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank.
Eine finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses sieht das Förderinstrumentarium in Ihrem beschriebenen Fall nicht vor.
Zur Deckung Ihres Kapitalbedarfs ziehen Sie bitte auch die Möglichkeit der Hereinnahme einer stillen Beteiligung z.B. der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH in Betracht (www.mbg-bb.de).
Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit der für Ihren Standort zuständigen Industrie- und Handelskammer um auch deren umfangreiches Informations- und Beratungsangebot in Anspruch nehmen zu können.
Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: www.bmwi.de
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2017
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