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Bayern: Förderung für inklusive Maßnahmen?

Frage

Gibt es bei einer Firmenneugründung in Bayern, die nur mit Behinderten an Maschinen für 3-D-Druck-Aufträge arbeitet (Betreuer, die dies bereits mehrfach schon begleitet haben wären mit vor Ort) einen speziellen Fördertopf? VOR/WÄHREND/NACH Gründungsstart?

Das Unternehmen wird im ersten Step eine UG – dann nach ein paar Monaten bis 1 Jahr in eine GmbH umgewandelt mit einer zusätzlichen separaten Invest GmbH – hier sind Investoren dabei, die in das Ursprungsunternehmen mit Inklusionscharakter Geld investieren.

Antwort

Grundsätzlich können Ausgaben für inklusive Maßnahmen natürlich mit jedem Existenzgründungsdarlehen finanziert werden. Spezielle Zuschussvarianten sind auch denkbar. Dazu empfiehlt es sich, beim Landesministerium für Arbeit und Soziales anzufragen. Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds hat sich die bayrische Landesregierung aufgestellt. Die nachfolgenden Links geben einen ersten Einblick über die Fördermöglichkeiten. Es lohnt sich, direkt bei den genannten Stellen nachzufragen.

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/arbeiten-leben-in-bayern-esf-plus.html

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/europaeischer-sozialfonds-esf-in-bayern.html

Quelle:
Förder- und Finanzierungsberatung des BMWK
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Tel.: 030-18615 8000

Stand:
August 2022

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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