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Gründungszuschuss der Deutschen Rentenversicherung?

Frage

Ich habe eine zweijährige Ausbildung zur Podologin absolviert. Ich habe keinen Anspruch auf ALG, weil ich vor meiner Ausbildung neun Jahre selbständig war. Leider habe ich auf dem freien Arbeitsmarkt noch keine Stelle gefunden. Ich könnte mir vorstellen, eine eigene Praxis zu eröffnen, bevor ich gar keine Arbeit habe. Kann ich einen Gründungszuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen bzw. habe ich Aussicht auf Erhalt von einem Zuschuss?

Antwort

Grundsätzlich kann die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) durch einen Gründungszuschuss von der Deutschen Rentenversicherung gefördert werden. Dem steht nicht entgegen, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht oder dass vorab bereits Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht wurden.

Voraussetzung ist jedoch u.a., dass die selbständige Tätigkeit dann hauptberuflich ausgeübt und damit Arbeitslosigkeit beendet wird. Ferner ist die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachzuweisen und die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darzulegen.

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, sollten Sie sich an Ihre Reha-Beraterin oder Ihren Reha-Berater wenden.

Quelle:
Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund

Stand:
August 2020

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