Antwort
Zur Finanzierung Ihrer Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen steht mittelständischen Unternehmen eine Reihe von Förderdarlehen zur Verfügung.
Für Ihr Vorhaben können der „KfW-Unternehmerkredit“ des Bundes (sollte Ihr Unternehmen noch nicht älter als fünf Jahre sein, der „ERP-Gründerkredit Universell“), der „NRW.BANK Universalkredit“ oder der „NRW.BANK Mittelstandskredit“ genutzt werden.
Die Beantragung dieser zinsverbilligten Kredite erfolgt über Ihre Hausbank, die auf der Grundlage banküblicher Prüfroutinen zu Bonität und Solidität des Antragstellers und Ihres einzureichenden Vorhabenkonzeptes über die Kreditbewilligung entscheidet.
Den vollständigen und aktuellen Überblick über Förderschwerpunkte und Zuständigkeiten sowie Detailinformationen zu den konkreten Förderkriterien und Antragsmodalitäten erhalten Sie auch in der Förderdatenbank Bund, Länder und EU. Mit Hilfe verschiedener Recherchemöglichkeiten finden hier Sie alle Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft seitens des Bundes, der Bundesländer und der EU.
Ich empfehle Ihnen, die dort gesammelten Informationen und ggf. Beratungshinweise Ihrer regional zuständigen Industrie- und Handelskammer in die Bankenverhandlungen einfließen zu lassen.
Quelle:
Holger Richter
BMWK-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
www.bmwk.de
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 03018 615-8000
Stand:
Januar 2021
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