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Start-up gegründet: Beteiligung der Hochschule?

Frage

Ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität und habe eine Geschäftsidee, für die ich mit einigen Freunden (die nicht von der Universität sind) einen Prototyp erstellt habe. Die Arbeit wurde größtenteils von den Freunden erledigt und meine Rolle war nur das Fachwissen. Nun scheint die Idee für einige potenzielle Kunden interessant zu sein und ich möchte mich für eine Existenzgründung bewerben. Erste Frage: Wenn ich das Projekt genehmigt bekomme und meine Universität während der Projektphase als Mentor dient und auch die Infrastruktur für das Projekt bereitstellt, erhalten sie dann einen Anteil an dem Startup, wenn es offiziell gegründet wird? Wenn ja, was sind die üblichen Zahlen in dieser Hinsicht? Zweite Frage: Gehört das IP für die geleistete Arbeit während der Existenzstipendium-Phase der Universität/dem Institut oder dem Team selbst?

Antwort

Grundsätzlich unterliegen Stipendiaten im EXIST-Gründerstipendium nicht dem Arbeitnehmererfindergesetz, so dass das eigene Know-how nicht der betreuenden Hochschule/Forschungseinrichtung zufällt. Auch ist es nicht vorgesehen, dass die betreuende Hochschule/Forschungseinrichtung Anteile am zu gründenden Unternehmen erhält. Davon abweichende Regelungen können im Ausnahmefall getroffen werden, bspw. als Kompensation für die Bereitstellung von Laborräumlichkeiten über den Zuwendungszeitraum hinaus.

Quelle:
Dr.-Ing. Martin Hörenz
EXIST-Existenzgründung aus der Wissenschaft
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH


Stand:
Februar 2021

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