Antwort
Die Finanzierung einer Existenzgründung bzw. Aufbau einer freiberuflichen Beratungstätigkeit bei vorhandenen Altschulden in Höhe von 34.000 Euro ist grundsätzlich schwierig. Eine Einbeziehung bzw. Umschuldung dieser Altschulden in - für die freiberufliche Tätigkeit - neu aufzunehmende Darlehen, ist zumindest bei staatlichen Fördermitteln (z. B. KfW) ausgeschlossen. Staatliche Fördermittel werden für Investitionen, Betriebsmittel, Waren etc. zur Verfügung gestellt. Eine Umschuldung vorhandener Altschulden ist nicht vorgesehen. Auch die Darlehensaufnahme zur Finanzierung einer selbständigen Tätigkeit bei einer Bank/ Sparkasse wird durch die Existenz von Altschulden erheblich erschwert. Die erforderliche Kreditwürdigkeitsprüfung muss alle Belastungen, somit auch bestehende Altschulden in die Bewertung mit einbeziehen. Das zukünftige Geschäft müsste dann soviel erbringen, dass daraus die erhöhte Gesamtbelastung sicher leistbar ist. Ohne die Einbeziehung Dritter (z.B. Bürgen) oder weiterer Sicherheiten, wie eine nicht ausgelastete Immobilie, ist eine Darlehensvergabe kaum erreichbar. Das Alter (65) ist bei der Bewertung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit und in Verbindung mit der Laufzeit des Darlehens ein weiteres Kriterium zur Bewertung der Kreditwürdigkeit. Bei einer Gesamtbelastung von ca. 40.000 Euro (Altschulden zzgl. Weiterbildungskosten) würde bei einer Rate von 400 Euro die Darlehenslaufzeit - je nach Zinssatz - zehn Jahre und länger betragen. Damit würde das Darlehen erst frühestens mit 75 Jahren zurückgezahlt sein. Für die Banken dürfte der Rückzahlungszeitraum zu lang sein. Eine kürzere Laufzeit bedeutet aber eine erhebliche zusätzliche monatliche Belastung, die dann wiederum durch entsprechende Einnahmen gesichert sein müsste. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass staatliche Fördermittel zur Existenzgründung unter Einbeziehung der Altschulden nicht zur Verfügung stehen. Eine Darlehensaufnahme bei einer Bank wird aufgrund der Gesamtbelastung (inkl. Altschulden), Einkommenssituation als auch dem Alter voraussichtlich scheitern.
Welche Möglichkeiten gibt es noch?
- Gespräch mit dem Anbieter, ob die Weiterbildung in monatlichen Teilraten zahlbar ist. Bei mehrjährigen Ausbildungszeiten ist dies häufig möglich.
- Prüfung, ob es auch günstigere Weiterbildungen gibt, deren Kosten auch in monatlichen Raten zahlbar sind.
- Unterstützung durch Dritte (Verwandte, Bekannte), die die Weiterbildung voll oder zum Teil vorfinanzieren.
Da keine weiteren Ausführungen zu den Altschulden gemacht worden sind, gehen wir davon aus, dass diese laufend gezahlt werden und keine Vollstreckungstitel vorhanden sind.
Quelle:
Michael Weinhold
I S K A - Nürnberg
Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) gemeinnützige GmbH
Schuldner- und Insolvenzberatung im Auftrag der Stadt Nürnberg und Landkreis
Stand:
Juni 2020