Navigation

GmbH-Gründung trotz Schulden?

Frage

Bei mir bestehen hohe Schulden aus den vorherigen Jahren. Da ich Hartz IV-Empfänger (seit Januar 2024 wird das ALG II oder Hartz IV Bürgergeld genannt) bin und keinen Job im ersten Arbeitsmarkt bekomme (35 Jahre arbeitslos), möchte ich mich selbständig machen als Hausmeisterservice mit einer GmbH.

Antwort

Eine GmbH ist eine sogenannte „juristische Person“. Damit ist sie eine eigene Rechtspersönlichkeit. In der Folge haftet eine GmbH grundsätzlich nicht für die Schulden der Gesellschafter oder des Geschäftsführers. Leider kommt jetzt aber ein „aber“ hinterher:

Um eine GmbH zu gründen, benötigen Sie zumindest 12.500 Euro der erforderlichen 25.000 Euro für das Stammkapital. Sofern Sie Gesellschafter sind, ist Ihr Anteil an der Firma pfändbar. Das bedeutet, dass die Gewinne, die Sie aus der Gesellschaft beziehen, gepfändet werden können. Möglich wäre auch, den ganzen Gesellschafts-Anteil zu pfänden und weiter zu veräußern. Auch muss eine GmbH „recht ordentlich“ geführt werden. Wenn also die GmbH nicht für Ihre Schulden haftet, können Sie im Umkehrschluss nicht einfach Gelder aus der Gesellschaft herausnehmen und für sich verwenden. Alles muss belegt und nachvollziehbar sein. Gerade Finanzämter schauen sich GmbHs sehr genau an.

Sie sollten vielleicht auch überlegen, ob Sie nicht mit Ihren hohen Schulden eines der beiden Privatinsolvenzverfahren beantragen. Sie können sich in dem Verfahren auf Ihren eigenen Namen selbstständig machen und müssten nicht die teurere GmbH-Variante durchführen. Ihre Einnahmen aus der Selbstständigkeit wären vor dem Zugriff Ihrer Gläubiger gesichert. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Weg der einfachere und bessere wäre mit dem zusätzlichen Vorteil, dass Sie grundsätzlich hinterher von Ihren Schulden befreit wären.

Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.

Stand:
Mai 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben