Gründung trotz Schulden und eidesstattlicher Versicherung?
Frage
Ich würde gerne ein kleines Unternehmen gründen, das seltene Pflanzen importiert, vermehrt und verkauft. Im Moment gibt es einen stetig wachsenden Markt. Ich habe leider Schulden und auch eine eidesstattliche Versicherung, da ich zurzeit arbeitslos bin. Meine Frage ist nun, ob es unter diesen Bedingungen überhaupt möglich ist, ein Gewerbe zu gründen? Und welche Unternehmensform wäre möglich, damit das Firmenkapital sicher wäre und nicht gepfändet werden kann?
Antwort
Grundsätzlich können Sie auch mit Ihren Schulden und der Vermögensauskunft eine Selbstständigkeit gründen. Rechtlich gibt es bei Ihrer Idee keine Einschränkung.
Allerdings können Ihre Gläubigerinnen und Gläubiger Ihnen das wirtschaftliche Leben durch Zwangsvollstreckungen in das pfändbare Vermögen Ihrer Selbstständigkeit schwermachen. Das ist unabhängig von der Rechtsform Ihrer zukünftigen Selbstständigkeit. Es gibt schon Möglichkeiten sich davor zu schützen, allerdings bräuchte ich dazu mehr Informationen über Ihre Schuldenhöhe und Art.
Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
Geschäftsstelle
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Stand:
Mai 2020
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