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Gründung während Wohlverhaltensphase: Förderung?

Frage

Meine private Insolvenz ist beendet und die Wohlverhaltensphase endet im Februar 2022. Ich möchte mich selbständig machen als Spediteur und eine GmbH gründen. Ich brauche Fördermittel, um die GmbH zu gründen und den Betrieb zu erweitern. Wenn ich vom Insolvenzverwalter eine Verzichtsbescheinigung auf das GmbH-Vermögen erhalte und das Insolvenzgericht mir das bestätigt - habe ich Aussicht auf Fördermittel mit einem Businessplan von meinem Steuerberater?

Antwort

Zunächst, wenn Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden, benötigen Sie keine Verzichtserklärung auf das GmbH-Vermögen. Der Treuhänder hat in dieser Phase keine Pfändungsrechte mehr. Er erhält nur die pfändbaren Beträge Ihres laufenden Einkommens aufgrund Ihrer Abtretungserklärung.

Das Problem ist allerdings, dass Sie bislang weiterhin verschuldet sind, eine Restschuldbefreiung haben Sie noch nicht erhalten. Damit sind Sie weiterhin nicht kreditwürdig. Einen Zuschuss, Fördermittel oder einen Kredit werden Sie daher nicht erhalten.

Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.

Stand:
November 2020

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