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Insolvenzberatung für Selbständige?

Frage

Wo bekomme ich als Selbständiger eine Schuldenberatung bzw. Insolvenzberatung? Ich stoße immer nur auf „Privatinsolvenz"-Berater oder Betriebsinsolvenz-Beratungsstellen. Konkret geht es um folgenden Sachverhalt: (...) regelt die Insolvenzordnung ausdrücklich in § 35 Abs.2 InsO, wonach die Möglichkeit besteht, dass die selbständige Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag ausgenommen wird (...). Was sind die Schritte, die ich dafür tun muss - inklusive einer Beratung im Vorfeld?

Antwort

Selbstständige werden in der Regel nicht von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, die nach § 305 InsO anerkannt sind, beraten. Das liegt zum einen an der Finanzierung und zum anderen am europäischen Beihilfegesetz. In Berlin wird in Kürze die erste Beratungsstelle dafür ihre Arbeit aufnehmen, allerdings nur für Berliner.

Die sogenannte „Freigabe der selbstständigen Tätigkeit“ ist bei inhabergeführten Selbstständigkeiten die Regel. Sofern der Insolvenzverwalter bei einer Selbstständigkeit ein finanzielles Risiko für die Insolvenzmasse erkennt, gibt er diese frei.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
Geschäftsstelle

Stand:
November 2020

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