Antwort
Eine zusätzliche Darlehensaufnahme für das Einzelunternehmen (Online-Shop) ist bei gleichzeitiger offener - ggf. titulierter - Kreditforderung wenig aussichtsreich. Das Problem für die neue Kreditgeberin oder den neuen Kreditgeber besteht darin, dass der Gläubiger der Altforderung aus der insolventen GmbH durch Vollstreckung die Rückzahlung des neuen Darlehens gefährden kann.
Aus diesem Grund müsste die alte Verbindlichkeit durch das neue Darlehen mit abgelöst werden, damit die Rückzahlung nicht gefährdet wird. Eine neue Bank wird sich aber darauf nur einlassen, wenn entsprechende Sicherheiten geboten werden und mit der aktuellen selbständigen Tätigkeit ausreichend und sichere Einnahmen generiert werden können, um die laufende Rückzahlung zu gewährleisten.
Wir empfehlen die Beratung bei einer gemeinnützigen Schuldner- und Insolvenzberatung vor Ort. Auskunft über die zuständige Schuldner- und Insolvenzberatung erhält man bei der Kommune bzw. dem Landratsamt.
Quelle:
Michael Weinhold
I S K A - Nürnberg
Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) gemeinnützige GmbH
Schuldner- und Insolvenzberatung im Auftrag der Stadt Nürnberg und Landkreis
Stand:
September 2020