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Ausländischer Azubi: selbständig neben der Ausbildung?

Frage

Ich bin ausländischer Auszubildender und möchte über einen Online-Shop verkaufen. Darf ich oder nicht?

Antwort

Für die Absolvierung einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung, wird die entsprechende Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der angestrebten Berufsausbildung erteilt, siehe Make it in Germany.

Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung einer qualifizierten Berufsausbildung können Sie bis zu zehn Stunden in der Woche einer Nebentätigkeit nachgehen, die unabhängig von Ihrer Berufsausbildung ist. Da es sich beim Online-Verkauf wahrscheinlich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde, ob dies im Rahmen Ihres Aufenthaltstitels möglich ist und was sie dabei zu beachten haben.

Bei Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen auch gerne die Expertinnen und Experten der „Hotline Leben und Arbeiten“ in Deutschland weiter. Diese beraten Sie kostenfrei auf Deutsch und Englisch.

Weitere Informationen zum Gründen in Deutschland finden Sie auch auf „Make it in Germany“.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle:
Justina Godesberg
Projekt Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Stand:
Juli 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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