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Ausländischer Student: selbständig in Deutschland?

Frage

Als Student und Ausländer darf ich selbständig als Freelancer hier in Deutschland arbeiten (Webseiten-Design)? Können Sie mir bitte erklären, was ich darf (oder nicht darf), um selbständig während meines Studium zu arbeiten? Wo soll ich was anmelden? Wie kann ich die Lohnsteuer bezahlen usw.? Ich habe auch schon was zum § 21 Absatz 6 Aufenthaltsgesetz gelesen. Aber ich möchte noch mal richtig fragen, um es richtig zu machen.

Antwort

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. Make it in Germany stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Selbstständigkeit neben dem Studium:
Sie können als Student aus einem Drittstaat in Deutschland 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der zuständigen Behörde (Bundesagentur für Arbeit) arbeiten. Auch eine selbstständige Tätigkeit während des Studiums ist aufenthaltsrechtlich möglich (§ 21 Absatz 6 Aufenthaltsgesetz), allerdings muss die Ausländerbehörde die selbständige Tätigkeit gesondert genehmigen. Die Arbeit darf vom Umfang her nicht den Erfolg des Studiums gefährden. Sie sollte sich deshalb in den zeitlichen Grenzen der Regeln für abhängige Beschäftigung halten. Wer einen Vollzeitbetrieb starten will, wird die Genehmigung nicht bekommen. (Quelle: BMI, BAMF, DAAD). Weitere Informationen zu Arbeitsmöglichkeiten von ausländischen Studierenden finden Sie auf der Webseite der Universität Bonn.

Ansonsten gelten für Sie die gleichen Voraussetzungen zur Gründung wie für einen inländischen Studierenden. Bei einer Existenzgründung kann zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit und einer Gewerbegründung unterschieden werden. Je nach Form der Selbständigkeit und dem ausgeübten Beruf gelten verschiedene Anforderungen in Bezug auf die Qualifikationen und auf weitere vorgeschriebene Formalitäten.

Ausführliche Informationen dazu sowie eine persönliche Beratung bietet speziell auch die IQ Fachstelle „Wir gründen in Deutschland“. Dort finden Sie auch eine Übersicht, welche selbständigen Tätigkeiten in Deutschland als Gewerbe, als freiberufliche Tätigkeit beziehungsweise als Reisegewerbe ausgeübt werden und besondere Anforderungen voraussetzen.

Darüber hinaus gibt es viele öffentliche Beratungsstellen, die Ihnen bei der Existenzgründung persönlich mit Rat und Tat zur Seite stehen. Welche dies sind, finden Sie auf Make it in Germany. Weitere Informationen zum Unternehmensstart finden Sie zudem hier.

  • Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Godesberg
Projekt „Make it in Germany
www.make-it-in-germany.com
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
August 2020

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