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Befristeter Aufenthaltstitel: selbständige plus angestellte Tätigkeit möglich?

Frage

Ich komme aus der Ukraine. Seit drei Jahren wohne ich und arbeite in Deutschland. Ich habe einen befristeten Aufenthaltstitel, der mir jede Beschäftigung gestattet. Jetzt möchte ich mich nebenberuflich selbständig als Kinderbuchillustratorin machen. Dafür wollte ich ein Einzelunternehmen gründen. Die zuständige Ausländerbehörde sagt aber, dass ich mich ENTWEDER selbständig machen darf ODER weiterhin als Angestellte arbeite - beides geht nicht. Gibt es denn für mich keine Möglichkeit ein Business erstmal nebenberuflich aufzubauen?

Antwort

Bitte beachten Sie, dass Sie als ukrainische Staatsbürgerin zur Ausübung der Selbständigkeit in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel benötigen. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG.) sein. Der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG wird in der Regel zugestimmt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
  • Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
  • Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.

Bitte kontaktieren Sie daher Ihre zuständige Behörde (Ausländerbehörde), ob ein Wechsel bzw. die Beantragung des Aufenthaltstitels möglich ist, falls Sie hauptsächlich eine selbständige Tätigkeit anstreben.

Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ist es auch möglich eine Niederlassungserlaubnis - d.h. eines unbefristeten Aufenthaltstitels - zu beantragen. Die Niederlassungserlaubnis eröffnet viele Perspektiven: Sie können dauerhaft und unbeschränkt mit Ihren Familienangehörigen in Deutschland leben. Außerdem können Sie sowohl als Arbeitnehmer arbeiten als auch einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Welche Voraussetzungen gelten und wie eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden kann, lesen Sie auf „Make it in Germany“.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Experten der Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter - kostenfrei auf Deutsch und Englisch.

In den Welcome Centern in Baden-Württemberg können Sie sich zudem persönlich vor Ort beraten lassen.

Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

* Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

„Make it in Germany“ stellt Interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Quelle:
Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Stand:
August 2019

Tipps der Redaktion:

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