Antwort
Die Gestaltung einer Firma, ich denke da an eine im Handelsregister eingetragene Personen- oder Kapitalgesellschaft, richtet sich in Deutschland natürlich nach deutschem Recht.
Ich empfehle Ihnen daher auch ausdrücklich, sofern der Sitz der Firma in Hessen sein soll, eine frühzeitige Kontaktaufnahme zur Industrie und Handelskammer (IHK).
Grundsätzlich können EU-Bürger ohne Weiteres in Deutschland Gesellschafter einer Firma sein. Ebenso können Sie Ihre Geschwister auch als gleichberechtigte Geschäftsführer fungieren lassen. Wahrscheinlich halten sich die Finanz- und Sozialbehörden jedoch an den in Deutschland mit Wohnsitz ansässigen Gesellschafter und wahrscheinlichen Geschäftsführer.
Die Gesellschaftsanteile können Sie natürlich so gestalten, dass alle Gesellschafter im gleichen Maße von den Gewinnausschüttungen profitieren. Dabei kann sich natürlich ein unterschiedlicher Netto-Gewinn nach der Besteuerung im jeweiligen Land ergeben. Vor allem bei Personengesellschaften.
Daher empfehle ich auch eine eingehende Beratung durch einen ausgewiesenen Fachanwalt für Steuerrecht mit entsprechenden Sprach- und Fachkenntnissen, idealerweise auch mit einer Partnerkanzlei in Frankreich. Hier wird Ihnen sicher die Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer weiterhelfen können.
Quelle: Dr. Jan Peschka
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Jurist, Organisationspsychologe & Ökonom
April 2021