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Freiberuflicher Übersetzer: Tätigkeit in Deutschland?

Frage

Ich wohne nicht in Deutschland, bin kein deutscher Staatsbürger - würde aber gerne nach Deutschland ziehen. Ich arbeite als freiberuflicher Übersetzer und übersetze ausschließlich für ausländische Computerspielfirmen. Ich habe keine Ausbildung als Übersetzer, aber arbeite schon seit fast sieben Jahren mit dem Übersetzen von Computerspieltexten. Auf Ihrer Website (http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/kuenstl-publ-Taetig/Uebersetzer-freiberufliche-Taetigkeit.html) steht: "[...] Als Übersetzer sind Sie normalerweise freiberuflich tätig, wenn Sie die entsprechende fachliche Kompetenz nachweisen können. Ein Abschluss als „staatlich geprüfter Dolmetscher/Übersetzer“ oder ein Hochschulabschluss ist hier für die Freiberuflichkeit unabdingbar." Bedeutet das, dass ich in Deutschland nicht als freiberuflicher Übersetzer arbeiten darf? Was wären meine Alternativen?

Antwort

Für Ihre Visa- und Einreiseformalitäten beachten Sie bitte folgendes:
Bürgerinnen und Bürger aus der EU genießen in Deutschland das Recht der Niederlassungsfreiheit. Für eine Existenzgründung in Deutschland ist daher weder ein Visum noch ein Aufenthaltstitel notwendig: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/visum-zur-selbststaendigkeit

Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland eine Existenz gründen zu können. Um nach Deutschland einzureisen, benötigen Sie daher ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/visum-zur-selbststaendigkeit#allgemeine-informationen-zum-visumprozess-fuer-buergerinnen-und-buerger-aus-anderen-staaten). Dieses können Sie bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuell gemeldeten Wohnsitz bzw. Ihrem Herkunftsland beantragen. Die Kontakte der Botschaften/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“ (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/visum/ansprechpartner-vor-ort). Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen zur Existenzgründung in freien Berufen bestehen und welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen (https://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/visum-zur-selbststaendigkeit#voraussetzungen-zur-existenzgruendung-in-freien-berufen-durch-buergerinnen-und-buerger-aus-anderen-staaten). Bitte beachten Sie, dass Sie ein Visum beantragen, das dem tatsächlichen Zweck Ihres Aufenthaltes entspricht. Unterstützung leisten eventuell auch deutsche Auslandshandelskammern und Wirtschaftsvereinigungen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Existenzgründung in manchen Berufen die Qualifikation durch entsprechende Abschlüsse vorgewiesen werden muss (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/arbeiten/existenzgruendung/voraussetzungen-fuer-gruender#brauche-ich-bestimmte-berufsabschluesse). „Die Tätigkeiten von Dolmetscherinnen und Dolmetschern oder Übersetzerinnen und Übersetzern fallen unter die Gewerbefreiheit und können in der Regel ohne besondere Prüfung oder Genehmigung durchgeführt werden. Das heißt, Sie brauchen keine zwingende Anerkennung, um in Deutschland als Dolmetscherin oder Dolmetscher oder Übersetzerin oder Übersetzer zu arbeiten. Für den Beruf des Übersetzers / Übersetzerin können Sie eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen. Die Feststellung der Gleichwertigkeit dient der Transparenz, damit Arbeitgeber Ihre beruflichen Fähigkeiten besser einschätzen können.“ (Quelle: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/tools/berater/de/berater/prepage/62) Weitere Informationen zum Thema Anerkennung finden Sie unter Anerkennung in Deutschland (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/tools/berater/de/berater/profile/755) oder unter der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“: https://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/ueber-das-portal/kontakt/hotline

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Mai 2018

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