Antwort
Die von Ihnen gestellte Frage ist so abstrakt, dass nur erste Hinweise gegeben werden können.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine Reihe von Rechtsformen, unter welchen eine Geschäftstätigkeit erfolgen kann. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit je nach Ausbildung, Branche, Geschäftsidee, Zulassung, etc. als Freiberuflerin bzw. Freiberufler, als Selbständige bzw. als Selbständiger, als Einzelunternehmerin oder als Einzelunternehmer, Kauffrau oder Kaufmann oder auch in der Rechtsform einer Personengesellschaft wie einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), einer Kommanditgesellschaft, einer offenen Handelsgesellschaft, einer GmbH & Co. KG oder auch einer Partnergesellschaft (ggf.mit beschränkter Berufshaftung) tätig zu sein oder z.B. auch die Geschäftstätigkeit im Rahmen einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH, einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), einer Aktiengesellschaft oder sonstiger Rechtsformen auszuüben.
Einen Überblick und weitere Einzelheiten zu den Rechtsformen finden Sie in der Publikation des BMWK: „Gründen – kurz und knapp: Rechtsformen“.
Wenn Ihre Schwester von Serbien aus die Alleininhaberin des Geschäfts sein möchte und Sie sollen in Deutschland die „Geschäftsführerin“ sein, wie Sie wörtlich schreiben, könnte Ihre Schwester beispielsweise eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen und Sie als Geschäftsführerin anstellen.
Für jede Branche und jede Art der Berufsausübung gibt es eine große Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen, die zu beachten sind. Welche Rechtsform für die Überlegungen von Ihrer Schwester und Ihnen für die von Ihnen geplante Erwerbstätigkeit zur Gewinnerzielung rechtlich in Frage kommt, weil die Voraussetzungen vorliegen, und wie das Ganze praktisch, rechtlich und steuerlich mit der länderübergreifenden Situation am besten gestaltet werden kann, kann Ihnen eine auf deutsches und serbisches Recht spezialisierte Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sagen, die Ihre individuelle Situation erfassen würde und Sie dazu passend dann berät.
Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Stand:
Juni 2020
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