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Investor und Gründer aus Algerien: Aufenthaltstitel?

Frage

Wir planen eine Existenzgründung in Deutschland. Ein Gesellschafter ist deutscher Staatsbürger, ein anderer hat keine deutsche Staatsbürgerschaft und kommt aus Algerien. Zur Existenzgründung haben wir mehrere Ideen - aber noch keine feste. Im Vorfeld möchten wir uns darüber informieren, an wen sich der ausländische Investor wenden soll und welches Prozedere gilt, um einen Aufenthaltstitel in Deutschland bekommen zu dürfen, da er die zu gründende Gesellschaft mitführen wird.

Antwort

Make it in Germany stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Auf dem Weg zum eigenen Unternehmen müssen Sie sich mit vielen neuen Themen auseinandersetzen.

Bitte beachten Sie zunächst, dass die Drittstaatsangehörige zur Ausübung der Selbstständigkeit in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel benötigen. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG.) sein.

Bei Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen auch gerne die Experten der Hotline Leben und Arbeiten“ in Deutschland weiter.

In Deutschland gibt es zwei Arten eine Existenz zu gründen: Entweder betreiben Sie ein Gewerbe oder Sie sind freiberuflich tätig. Dies können Sie sich nicht aussuchen, sondern hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben. Je nachdem, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, hat das Auswirkungen auf die Formalitäten sowie auf die mögliche Rechtsform Ihres Unternehmens.

Darüber hinaus gibt es auch eine Reihe von Förderprogrammen, die Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben unterstützen.

Quelle:
Justina Godesberg
Economist
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
www.iwkoeln.de

Stand:
November 2020

Tipps der Redaktion:

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