Antwort
„Make it in Germany“ stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Sie als israelischer Staatsbürger zur Ausübung der Selbstständigkeit in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel benötigen. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG.) sein. Der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG wird in der Regel zugestimmt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
- Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
- Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.
Bitte kontaktieren Sie daher Ihre zuständige Behörde (Ausländerbehörde), ob ein Wechsel bzw. die Beantragung des Aufenthaltstitels möglich ist und welche Dokumente hierfür notwendig sein werden.
Sie können vorab auch zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht die Experten der offiziellen Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ kontaktieren. Diese helfen Ihnen gerne weiter - kostenfrei auf Deutsch und Englisch.
In Deutschland gibt es zwei Arten eine Existenz zu gründen. Entweder betreiben Sie ein Gewerbe oder Sie sind freiberuflich tätig. Dies können Sie sich nicht aussuchen, sondern hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben. Je nachdem, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, hat das Auswirkungen auf die Formalitäten sowie auf die mögliche Rechtsform Ihres Unternehmens.
Auf dem Weg zum eigenen Unternehmen müssen Sie sich mit vielen neuen Themen auseinandersetzen. Eine gute Beratung kann dazu beitragen, dass Ihre Gründung zum Erfolg wird. Beratung geben z.B. in Berlin die Handwerkskammer oder das Berlin Willkommenszentrum.
- Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle: Michaelle Nintcheu
Projekt „Make it in Germany“
www.make-it-in-germany.com
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Oktober 2020
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