Navigation

Student aus Nicht-EU-Staat: Unterlagen für Selbständigkeit in Deutschland?

Frage

Ich bin Student in Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat und möchte als Selbständiger (Dropshipping) in Deutschland arbeiten. Ich wollte gerne fragen, welche Unterlagen ich für die Ausländerbehörde brauche.

Antwort

Sie können als Student aus einem Drittstaat in Deutschland 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der zuständigen Behörde (Bundesagentur für Arbeit) arbeiten. Auch eine selbständige Tätigkeit während des Studiums ist aufenthaltsrechtlich möglich (§ 21 Absatz 6 Aufenthaltsgesetz), allerdings muss die Ausländerbehörde die selbständige Tätigkeit gesondert genehmigen. Die Arbeit darf vom Umfang her nicht den Erfolg des Studiums gefährden. Sie sollten sich deshalb in den zeitlichen Grenzen der Regeln für eine abhängige Beschäftigung halten. Wer einen Vollzeitbetrieb starten will, wird die Genehmigung nicht bekommen. (Quelle: BMI, BAMF, DAAD)

Weitere Informationen zu Arbeitsmöglichkeiten von ausländischen Studierenden finden Sie auf der Webseite der Universität Bonn.

Bei Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen auch gerne die Expertinnen und Experten der Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“.

Auf dem Weg zum eigenen Unternehmen müssen Sie sich mit vielen neuen Themen auseinandersetzen. Lassen Sie sich daher von Expertinnen und Experten unterstützen.

Darüber hinaus gibt es auch eine Reihe von Förderprogrammen, die Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben unterstützen. Welche unterschiedlichen Förderprogramme es gibt, finden Sie auf Make it in Germany".

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

Quelle:
Justina Godesberg
Projekt Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Stand:
Juni 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben