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Vertretung für türkisches Unternehmen in Deutschland?

Frage

Ich möchte eine türkische Firma, die Edelsteine in der Türkei herstellt und auch teils Rohware anbietet, in Deutschland vertreten. Bei einem guten Jahresabschluss werde ich zuerst an die Gründung einer Tochtergesellschaft denken. Wo sollte ich anfangen? Ich bin türkischer Staatsbürger und habe momentan keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.

Antwort

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. „Make it in Germany“ stellt Interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Zu Ihrem Anliegen verweise ich gerne auf die Handelskammer Hamburg, welche Informationen zur Expansion ausländischer Unternehmen in Deutschland (Inland) bereitstellt:
„Will ein ausländisches Unternehmen nach Deutschland expandieren, kann es eine inländische Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung, Betriebsstätte bzw. Repräsentanz gründen. Zur Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit durch die Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung und Betriebsstätte bedarf es grundsätzlich einer Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer gesonderten staatlichen Genehmigung. Soll die deutsche Niederlassung von ausländischen Staatsangehörigen im Inland geleitet werden, ist bei EU-Bürgern aus allen 27 Mitgliedsstaaten ein gültiger Pass für die Gewerbeanmeldung und ggf. eine Meldebestätigung für die Gewerbeanmeldung ausreichend. (...) Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten), die für die Aufnahme der Tätigkeit nach Deutschland einreisen wollen, bedürfen einer zweckgebundenen Aufenthaltserlaubnis (AE) (..)“ (Quelle: Handelskammer Hamburg).

Informationen zum Thema Visum*:
Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland als Gründer zu leben und zu arbeiten. Um nach Deutschland einzureisen, wird daher ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit benötigt. Dieses kann bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung am aktuellen Wohnsitz des Antragstellers beantragt werden. Die Kontakte der Botschaften/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“. Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen für Gewerbegründer bestehen und welche Unterlagen bei Antragstellung benötigt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass das beantragte Visum dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht. So ist mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt ausgestellt worden ist, grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Visum.

In Deutschland gibt es zwei Arten der Existenzgründung: In freien Berufen oder als Gewerbegründung. Bei einer Gewerbegründung, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde einen „Aufenthaltstitel zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit“. Um diesen zu bekommen, müssen Sie, neben allgemeinen Voraussetzungen, folgende Bedingungen erfüllen und am besten überzeugend in Ihrem Businessplan darstellen:

  • Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
  • Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
  • Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht sowie Familiennachzug helfen Ihnen gerne die Experten der „Hotline Leben und Arbeiten“ in Deutschland weiter und berät kostenfrei auf Deutsch und Englisch.

Informationen zu weiteren Beratungsangeboten sowie dem Unternehmensstart finden Sie ebenfalls auf „Make it in Germany“. Da Sie bereits ihren Gründungsort kennen, so können Sie auch eine dieser Anlaufstellen in Koblenz aufsuchen.

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: „Make it in Germany“ Team
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Projekt „Make it in Germany
Juli 2019

Tipps der Redaktion:

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