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Visum zur freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit beantragen: Künstlername?

Frage

Ich bin in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel. Demnächst möchte ich ein Visum zur freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit im Bereich Film und Videoproduktion beantragen. Ich habe schon mehrere Auszeichnungen und Zertifikate bei nationalen und internationalen Kurzfilmwettbewerben gewonnen und möchte diese als unterstützendes Material für meinen Antrag einreichen. Allerdings sind diese auf meinen Künstlernamen ausgestellt. Der Künstlername ist nicht in meinem Pass vermerkt. Wird es erkenntlich sein, dass es sich dabei um meine Auszeichnungen handelt? Sollte ich sie lieber auf meinen richtigen Namen ausstellen lassen oder wird die Ausländerbehörde auch den Künstlernamen akzeptieren?

Antwort

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. Make it in Germany stellt Interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Künstlerinnen und Künstler aus dem Ausland, die einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) zur selbstständigen Tätigkeit planen, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Voraussetzung für den Aufenthaltstitel sind unter anderem der Nachweis über Ihre finanziellen Mittel zur Deckung Ihres Lebensunterhalts sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre zuständige Ausländerbehörde, die Ihnen mitteilen wird, welche Unterlagen Sie benötigen und in welcher Form diese vorhanden sein müssen. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, ob und in welcher Form Ihre Zertifikate benötigt werden.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Expertinnen und Experten der Hotline Leben und Arbeiten“ in Deutschland weiter und beraten sie kostenfrei auf Deutsch und Englisch.
Zudem finden Künstlerinnen und Künstler, Kreative und Kulturschaffende bei Touring Artists Antworten auf ihre Fragen rund um die internationale Mobilität.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und wünschen Ihnen bei Ihrem Vorhaben viel Erfolg!

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle:
Justina Godesberg
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Stand:
Mai 2020

Tipps der Redaktion:

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