Businessplan erstellen: Kosten für Rechtsberatung?
Frage
Als junger Existenzgründer plane ich zurzeit die Umsetzung einer Geschäftsidee. Hierzu möchte ich einen Businessplan erstellen. Welche Kosten kommen durch die rechtliche Beratung auf mich als Unternehmer zu? Hierbei ist vermutlich zu unterscheiden zwischen Kosten, die in der Anlaufphase entstehen und späteren regelmäßigen Kosten. Bei der Rechtsform soll es sich um eine GmbH handeln mit einem geplanten Umsatz von rund 1 Mio. Euro.
Antwort
Die Kosten der Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie benötigen eine umfassende Beratung bei der Gründung Ihres geplanten Unternehmens in der Rechtsform einer GmbH. Am besten vereinbaren Sie mit einer auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei gemäß der §§ 3a, 34 RVG entweder ein fixes der Höhe nach frei verhandelbares Pauschalhonorar oder einen in der Höhe frei verhandelbaren Stundensatz für die anwaltliche Tätigkeit, der dann monatlich abgerechnet wird. Die Vergütungsvereinbarung über das Pauschal- oder Stundenhonorar muss schriftlich niedergelegt sein, den Anforderungen des § 3 a RVG entsprechen und von Ihnen und der Anwaltskanzlei unterschrieben sein. Die Rechnungen werden zunächst bis zur Gründung der GmbH auf Sie als Gründer und gegebenenfalls auf die weiteren Gründer als Rechnungsempfänger ausgestellt und sind von Ihnen und gegebenenfalls von den weiteren Gründern zu bezahlen. Später können die Zahlungen dann als Gründungsaufwand bei der GmbH angesetzt werden. Außer anwaltlicher Beratung benötigen Sie die notarielle GmbH-Gründung mittels Beurkundung durch einen Notar und Sie sollten sich auch von einem Steuerberater beraten lassen, damit von Anfang an die steuerlich für Sie und Ihr Unternehmen günstigste Gestaltung gewählt werden kann. Der Steuerberater und der Notar teilen Ihnen auf Anfrage vor der Auftragserteilung ebenfalls die zu erwartenden Kosten für ihre Tätigkeit mit.
Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
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