Ernährungsberatung plus Aroma- und Farbtherapie anbieten?
Frage
Ich plane, eine nebenberufliche Selbständigkeit als zertifizierte Ernährungsberaterin aufzunehmen. Später möchte ich noch eine Ausbildung als Mental-Coach machen. Dazu habe ich einige Fragen.
1. Darf ich zwischenzeitlich/generell eine zusätzliche Beratung für Aroma- und Farbtherapie anbieten - ohne ein diesbezügliches Zertifikat/medizinische Ausbildung/Heilpraktiker?
2. Sollten die Begriffe Aroma-/Farbtherapie rechtlich auf Mediziner/Heilpraktiker/Apotheker geschützt sein?
3. Als Mental-Coach würde ich später gerne eine Beratung für „Hochsensible Personen“ aufnehmen. Wäre dies möglich?
Antwort
Mit den von Ihnen aufgeführten Qualifikationen sind Sie NICHT zur Behandlung von Krankheiten berechtigt. Insofern achten Sie in Ihrer Außendarstellung darauf, dass dies klar kommuniziert wird.
Reine Beratungsleistungen dürfen Sie grundsätzlich ohne eine Heilpraktikererlaubnis durchführen. Mit dem eindeutigen Zusatz „Beratung" sowohl bzgl. der Aroma- und Farbtherapie als auch bzgl. der Beratung für hochsensible Personen sind Sie auf der rechtlich sicheren Seite. Alternativ ist auch der Begriff Coaching möglich.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Stand:
Juni 2020
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