Frage
Wo bekomme ich am umfänglichsten aber auch unabhängigsten eine Beratung zum Thema Sozialversicherung als Existenzgründer? Gerade das Thema Krankenkasse ist ein sehr schwieriges.
Wo bekomme ich am umfänglichsten aber auch unabhängigsten eine Beratung zum Thema Sozialversicherung als Existenzgründer? Gerade das Thema Krankenkasse ist ein sehr schwieriges.
Gerne können Sie sich mit Fragen rund um die Sozialversicherung an das BMWi-Expertenform wenden. Wir können Ihnen grundsätzliche Aussagen zu den Bereichen der gesetzlichen Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie Unfallversicherung geben. Diese sind unabhängig und orientieren sich an den gesetzlichen Grundlagen.
Wer ein Unternehmen (unabhängig von der Art der Tätigkeit) eröffnet, muss dieses zudem binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist (http://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/bgen/index.jsp).
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist bei einer vorherigen Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung dieser zu melden. Die Krankenkasse prüft im Einzelfall ob die Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübt wird. Dabei spielen unterschiedliche Faktoren, wie die monatlichen Einnahmen, die aufgebrachten Stunden aber auch Fragen nach Angestellten eine Rolle. Sollte die gesetzliche Krankenversicherung zu dem Entschluss kommen, dass die Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird, so kann eine weitere Absicherung als freiwilliges Mitglied folgen. Die Beitragsermittlung erfolgt in diesem Fall aufgrund der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Bedeutet, wenn Sie neben dem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit weitere Einnahmen wie Vermietung oder Verpachtung, Zinsen aus Kapitalvermögen oder Ähnliches haben, zählen diese Einnahmen mit zur Berechnung des monatlichen Beitrages. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, so können Sie sich an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer 030 - 340606601 (Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 und am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr) wenden. Auch hier erfolgt eine neutrale Beratung. Die Pflegeversicherung folgt der Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine individuelle und somit verbindliche Beurteilung des Versicherungsstatus kann jedoch nur über die jeweilige Krankenkasse erfolgen.
Als Alternative zur Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung können hauptberuflich Selbständige eine Absicherung über ein privates Versicherungsunternehmen wählen. Information und Beratung hierzu finden Sie über die Verbraucherzentralen: www.verbraucherzentrale.de
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mai 2018