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Selbstständig als Gesundheits- und Krankenpflegerin: Erste Schritte?

Frage

Ich würde mich gerne als Gesundheits- und Krankenpflegerin mit meinen ausgebildeten Therapiehunden selbstständig machen und nebenberuflich meine Arbeit mit den Hunden in Altenheimen o. ä. Einrichtungen anbieten. Da es sich hier um eine etwas komplexere und noch nicht alltägliche Situation handelt, finde ich es schwierig, Informationen und Hilfestellungen dazu zu finden.

Daher meine Frage:

Was muss ich beachten und wo beantragen? Wie kann ich die Leistung mit dem Altenheim abrechnen, da nicht jede Krankenkasse diese Therapieform mit Hund als Kassenleistung abrechnet. Dazu bin ich keine Psycho-, Ergo-, oder Physiotherapeutin. Ich bin Fachkraft für Tiergestützte Therapie sowie, wie oben bereits geschrieben, Gesundheits- und Krankenpflegerin im Maßregelvollzug.

Antwort

Bei der Tätigkeit der „Alten- oder auch Krankenpflegerin“ handelt es sich um eine anerkannte und bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung. Sie benötigen als Grundvoraussetzung daher eine erfolgreich absolvierte Fachausbildung für Ihre freiberufliche Berufsausübung. Aus Ihrer Ausbildung und den gewählten Schwerpunkten ergibt sich Ihr zukünftiges Leistungsspektrum. Empfehlenswert ist grundsätzlich, sich in bestimmten Bereichen bzw. mit Blick auf bestimmte Krankheitsbilder dauerhaft fortzubilden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei Ihrer aufzunehmenden Tätigkeit um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Diese ist formlos bei Ihrem zuständigen Finanzamt zwingend anzumelden. Hierzu verwenden Sie den Bogen der „Steuerlichen Erfassung“ und aus dem abgeleiteten Bestätigungsschreiben können Sie Ihre neue Steuernummer entnehmen, die auf Ihrem Schriftverkehr und Rechnungen auszuweisen ist. Darüber hinaus sollten Sie dem Landesrahmenvertrag beitreten, um einen „Versorgungsvertrag“ mit den Krankenkassen-Landesverbänden abzuschließen.

Ferner gilt es eine Kassenzulassung zu erhalten. Hierbei handelt es sich um einen recht komplexen Prozess, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Hier empfehle ich Ihnen die Pflegekasse zu kontaktieren (Pflegeleistungen). Gehen Sie davon aus, dass Sie nicht nur zufriedenstellende Antworten erhalten und auch nach Abschluss des Verfahrens möglicherweise der Prozess des Zahlungsausgleichs Ihnen viel Geduld abverlangen wird. Sicherlich können Sie auch direkt mit Ihren Patienten abrechnen, wobei die Preise sich dann am Üblichen bzw. den Honoraren für Pflegekräfte richten sollten. Individuelle Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege können aber auch individuell verhandelt werden. Schlussendlich richtet sich die Höhe ihres Honorars nach der Qualifikation.

Abwägen sollten Sie auch noch einmal, ob die Ausübung Ihrer Selbständigkeit in einem „Franchising System“ für Sie eine Alternative darstellt.

Quelle:
Sven Neumann
Diplom-Kaufmann

Stand:
August 2022

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