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Gründung eines Instituts: Ablauf?

Frage

Ich bin freiberuflich als Heilpraktikerin für Psychotherapie tätig.

Ich möchte nun ein Institut gründen bzw. anmelden, da ich plane, Ausbildungen im Bereich psychotherapeutischer Tätigkeit anzubieten. Dafür habe ich vor, bei der Regierung Oberbayern eine Umsatzsteuerbefreiung für die Ausbildungstätigkeit zu beantragen, wofür es nötig ist, ein Institut zu gründen.

Wie gehe ich da vor? Wie kann ich das beim Finanzamt anmelden und was ist zu beachten?

Antwort

Für die Registrierung beim Finanzamt nutzen Sie Ihren Elster-Zugang, soweit dieser vorhanden ist, oder lassen die steuerliche Erfassung von einem Steuerberater durchführen.

Bei der Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft muss zur Gründung ein Notar aufgesucht werden. Sie müssen sich grds. bei der steuerlichen Erfassung Gedanken über voraussichtlichen Umsatz und Gewinn machen. Hier reicht eine grobe Einschätzung.

Bei der steuerlichen Erfassung ist die Rubrik „Steuerbefreiung“ enthalten, wo Sie die Art der Tätigkeit und den dazugehörigen Paragrafen der Steuerbefreiung eintragen können. Nach Ihrer Schilderung wird hier wohl § 4 Nr. 21 UStG einschlägig sein. Den Antrag bei der Regierung Oberbayern können Sie auch parallel zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt vornehmen.“

Quelle:
Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater

Stand:
November 2022


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