Antwort
In Deutschland sind eine Reihe von Berufsbezeichnungen rechtlich geschützt. Wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel, öffentliche Würden oder geschützte Berufsbezeichnungen führt, wird bestraft. Geregelt ist dies im §132a StGB.
Die Berufsbezeichnungen „NLP Coach“ oder „psychologische Beraterin“ sind nicht geschützt. Auch die Berufsbezeichnung „Berater bzw. Beraterin“ ist nicht geschützt.
Allerdings darf ein psychologischer Berater keinerlei Therapie durchführen. Er bzw. sie darf keine Behandlungen anbieten, die in einer klassischen Therapie zur Behandlung seelischer Krankheiten angewandt werden. Zudem darf er, darf sie grundsätzlich nur psychisch gesunde Menschen beraten.
Wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen, auch nebenberuflich, müssen Sie ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Gehört Ihre Tätigkeit aufgrund Ihrer Qualifikation, z. B. durch ein Hochschulstudium, zu den sogenannten Katalogberufen des §18 EStG, so haben Sie auch die Möglichkeit eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben und diese beim Finanzamt anzumelden. Eine steuerliche Freiberuflichkeit von Diplom-Psychologen ist in der Regel gegeben. Da Sie aber nicht als Diplom-Psychologin, sondern als psychologische Beraterin arbeiten wollen, ist eine freiberufliche Tätigkeit nur gegeben, wenn Sie überwiegend unterrichtend, nicht beratend, tätig werden.
Ob bei Ihnen eine freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird, entscheidet Ihr zuständiges Finanzamt. Ich empfehle Ihnen das Gespräch zu suchen. Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
Sollten Sie nicht unter die Regelungen des §18 EstG fallen, so müssen Sie Ihr Gewerbe, nach § 14 GewO, beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde anmelden. In der Regel, viele Behörden bieten dies mittlerweile an, kann die Anmeldung online erfolgen. Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden und die Anmeldung ist gebührenpflichtig.
Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie auch angeben, ob Sie ein Handwerk oder einen Handel betreiben bzw. eine Dienstleistung anbieten. Aus Ihrer Angabe wird auch abgeleitet, ob Sie Mitglied der Industrie und Handelskammer (IHK) oder der Handelskammer werden müssen. In Deutschland gibt es eine Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern, die gesetzlich geregelt ist.
Mit Ihrer Gewerbeanmeldung geht auch automatisch eine Meldung an das Finanzamt.
Sie können Ihre Dienstleistungen auch ausschließlich online anbieten. Dabei sollten Sie aber berücksichtigen, dass Sie auch Kunden finden müssen, die ein reines Onlineangebot in Anspruch nehmen wollen und dass Sie auch eine Infrastruktur, wie z. B. ePayment, schaffen müssen.
Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es in Deutschland eine Reihe von, größtenteils kostenfreien, Beratungsangeboten für Existenzgründer gibt. Auf der Gründerplattform des BMWK finden Sie alle Adressen auch mit Ansprechpartnern aus Ihrer Region.
Quelle:
Sven Kraffzick
Diplom-Betriebswirt (FH)
Master of Business Consulting (M.BC.)
Unternehmens- und Managementberatung
Stand:
Juni 2022
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