Frage
Ab dem 1.4.2023 eröffne ich ein Restaurant. Ab dem 1.3.2023 bin ich Pächterin, zur Pacht gehört der Gastraum, der zum 1.4. mit Gewerbeanmeldung geöffnet wird, ein Seminarraum sowie eine Mietwohnung.
Meine Frage: Ab dem 1.3. möchte ich sowohl Seminarraum an wechselnde Personen/Vereine vermieten, sowie die Wohnung an einen festen Mieter (eventuell als Büroräume) vermieten (das erlaubt der Pachtvertrag). Ab wann beginnt mein Gewerbe? Zum 1.3. oder 1.4.?
Wichtig ist die Frage auch, weil ich noch angestellt bin und zum 31.3.23 kündigen will, bzw. eventuell zum 1.3. meinen Arbeitgeber über meine Pacht informieren muss?