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Auftragsvergabe oder Anstellung vor Gründung möglich?

Frage

Wir befinden uns in der Gründungsphase als Verein, in dessen Rahmen wir im Bereich Stadtentwicklung unternehmerisch tätig sein werden. Die Gründung steht noch bevor, parallel arbeiten wir an einer Webseite und wollen jemanden beauftragen, um diese zu programmieren.

Welche Möglichkeiten der Auftragsvergabe gibt es, wenn wir noch keine gültige Rechtsform haben? (Bei dem Auftrag geht es um „nur" um 800 Euro.)

Da wir eine internationale Studentin dafür beauftragen wollen, die keine freiberufliche Tätigkeit ausüben darf, muss sie eigentlich sogar befristet von uns beschäftigt werden (Mini-Job für einen Zeitraum von zwei Monaten).

Könnten wir sie trotzdem schon als Kollektiv beauftragen?

Kann ich alternativ als selbstständige Architektin den Auftrag erteilen oder sie kurzfristig anstellen und nach der Gründung eine Rechnung an den Verein stellen?

Antwort

Die Antwort ist sehr einfach. Solange wie Sie noch nicht gegründet haben, können Sie auch keine Person anstellen.

Wenn die internationale Studentin eine selbständige Tätigkeit angemeldet hat, kann einer der Gründer sie vorerst privat beauftragen. Somit wäre es am sinnvollsten, dass Sie vorerst der Auftraggeber sind oder Sie stellen die Dame an.

Quelle:
Jadranka Lux
Akademie und Unternehmensberatungsinstitut für Finanzmanagement und Organisation

Stand:
Februar 2022

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