Niedrigschwelliges Betreuungsangebot: Voraussetzungen?
Frage
In einem der Beiträge hier im BMWi-Expertenforum ging es um eine selbständige Tätigkeit im Bereich Betreuung nach § 87 b Abs. 3 SGB XI. Ihre Antwort lautete wie folgt: "Um in diesem Bereich selbständig zu sein, müssen Sie ein sog. ‚Niedrigschwelliges Betreuungsangebot‘ schaffen und dieses von den zuständigen Pflegekasse genehmigen lassen." Heißt dies im Klartext, ich benötige entweder selber die Ausbildung als Pflegedienstleitung oder ich müsste jemanden mit dieser Qualifikation einstellen? Diese Auskunft wurde mir zumindest von der Krankenkasse so gegeben. Und wenn ich doch mit dem Patienten direkt abrechne und der die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen muss, wozu ist dann die Genehmigung noch notwendig?
Antwort
Die niedrigschwelligen Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI - auch zusätzliche Betreuungsleistungen - (www.gesetze-im-internet.de (www)) sind die einzige Möglichkeit in diesem Bereich eine Selbständigkeit auszuüben. Dort vergüten die Betroffenen quasi direkt die Betreuer, die vorher offiziell einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben. Über die Voraussetzungen berät in Niedersachsen www.niedrigschwellige-betreuungsangebote-nds.de (www).
Über § 87b ist das nicht möglich, weil hier in den allermeisten Fällen abhängige Beschäftigungen der Betreuer erforderlich sind: www.gesetze-im-internet.de (www).
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2013
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr