Antwort
Das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt die Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es dient dazu, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. Dabei ist nach § 2 Abs. 1 RDG die Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Nicht als Rechtsdienstleistung wird die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten oder auch die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien angesehen.
Anhand dieser Kriterien ist klar, dass eine allgemeine Beantwortung Ihrer Frage schwierig ist. Entscheidend wird sein, ob Sie sich individuellen, konkreten fremden Angelegenheiten widmen und in diesem Zusammenhang Rechtsprobleme erörtern. Je allgemeiner Ihre Darstellungen sind, desto weniger dürfte hier das Risiko einer unerlaubten Rechtsberatung bestehen.
In wie weit Konflikte mit Steuerberaterdienstleistungen auftreten können, müssten Sie bitte einen entsprechend qualifizierten Experten fragen.
Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern *
Stand:
Mai 2020
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